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Stadt kassiert Steuer für ungeborenen Hund – Herrchen verliert Gerichtsverfahren

Von Michael Esser

Die Stadt Aachen kassiert jetzt Hundesteuer für einen noch nicht geborenen Hund. Von 2020 bis 2024 mehrere hundert Euro für Malteser-Dame „Bea“, obwohl die erst im April 2023 zur Welt kommt. Und noch ein Jahr später erst bei ihrem heutigen Herrchen landet. Das Verwaltungsgericht Aachen sagt, das ist rechtens.

Alle wichtigen Beteiligten sind an diesem Donnerstagmorgen gegen 9 Uhr im Saal des Verwaltungsgerichts anwesend, nur Hundedame Bea fehlt. Sonst wüsste man, ob sie eine kleine dunkle Schleife in den weißen Fellhaaren auf ihrer Stirn trägt, wie viele ihrer auf niedklich getrimmten Artgefährtinnen. Lange weiße Haare, kleinwüchsig, Kuschelfaktor hoch, das sind Malteserhunde. Aber auf die Niedlichkeit käme es heute ohnehin nicht an, der städtische Vertreter vom Fachbereich Steuern und Kasse will knapp 600 Euro Hundesteuer plus Versäumnisgebühr etc. eintreiben. Ihm gegenüber sitzt Beas Herrchen, ein Mann vielleicht in den Endfünfzigern. Er klagt gegen den Hundesteuerbescheid. Seine frühere Partnerin hat Bea zurückgelassen, die Trennung war 2024 und hat jetzt ein Nachspiel.

Um es kurz zu machen: Nach der Paar-Aus sucht der Mann Beistand bei seinem Bruder in Hessen. Bei einem Spaziergang mit dem Hund wird er vom dortigen Ordnungsamt kontrolliert, es kommt heraus, dass der Hund nicht angemeldet ist. Vor Ort ist ein Bußgeld fällig (das bezahlt wird), auch wird die Stadt Aachen informiert. Die schickt wenig später einen Steuerbescheid, rückwirkend bis 2020 (Verjährungsgrenze). Unklar bleibt, wann genau Beas Herrchen davon erfährt, er bleibt statt Wochen gleich vier Monate bei seinem Bruder.

Erst im Februar 2025 antwortet der Mann auf den Steuerbescheid. „Warum soll ich für einen Hund bezahlen für eine Zeit, in der er noch nicht gelebt hat? Warum fragt denn keiner zuerst mal, wie alt der Hund ist? Alles was ich zu bezahlen hatte, habe ich bezahlt“, hebt er hervor. So hat er zwischenzeitlich auch die Steuer für 2025 folgende entrichtet. Klar wird: Die Trennung hat dem Mann zugesetzt, um Post und Briefe hat er sich über Monate nicht gekümmert. Auch habe er Schwierigkeiten mit dem Lesen, der sonst hilfreiche Freund sei damals in Marokko gewesen.

Der städtische Vertreter unterbricht mit einer etwas unglücklichen Wortwahl. „Da muss ich widersprechen. Vielleicht haben Sie ja unseren Brief nicht richtig gelesen …“ Sonst hätte der Kläger dieses und jenes Bemühen der Stadt um Aufklärung zur Kenntnis nehmen können und auch die  Aufforderung zur Anmeldung des Hundes. Stattdessen Stillschweigen, wie soll ein Amt so etwas verstehen? „Jetzt ist der Bescheid rechtskräftig, über nichts Anderes sprechen wir hier“, wird die entscheidende juristische Karte gespielt. Fristen versäumt, Widersprüche verspätet, Bescheid in Kraft, eine Rücknahme nicht möglich. Beas Hundesteuern müssen, wird klar, auch für die Zeit gezahlt werden, in der man eine Hundemarke mangels Hals nicht hätte umhängen können.

Letzte Hoffnungen zerstreut der Einzelrichter. Es sei bekannt, dass Hunde steuerpflichtig angemeldet werden müssen. Das sei erstmals nach der Trennung, als Bea zum Kläger kam, wie dann auf jeden Fall nach der Kontrolle in Hessen versäumt worden, wie dann auch sämtliche Bescheid- und Widerspruchsfristen verpasst wurden. Irgendwann müssten Behörden halt tätig werden, „handlungsfähig bleiben“, heißt es genauer. „Den Bescheid für 2020 bis 2024 kann man nicht mehr angreifen, Sie werden zahlen müssen.“

Eine rückwirkende Aufhebung des Bescheides käme ebenfalls nicht infrage, dafür dürften nur Gründe genannt werden, die nicht schon früher hätten genannt werden können.

Um höhere Gerichtskosten zu vermeiden, zieht Beas Herrchen die Klage auf Anraten des Richters zurück. Ohne Urteil sind die Gerichtskosten um den Faktor drei niedriger. Das Verfahren wird eingestellt. Die Hundesteuer wird fällig.

Ergebnis: Die Frage, ob ein Hund leben muss, damit Hundesteuern kassiert werden können, spielt hier keine wesentliche Rolle. Laienhaft gesagt lebte Bea, steuerrechtlich zumindest. Dass Bea zum Beispiel 2022 noch nicht gebellt hat, nicht bellen konnte, hätte früher gesagt werden können – und müssen. Spätes Wissen schafft da keine Einsicht, ändert nichts. So weit so richtig. Aber nun: Geld geschöpft aus dem Nichts, Recht statt Realität – ist das der Wurf?